Fördermittelgestützte Investitionsberatung

Investitionen sind unerlässlich für den reibungslosen Fortbestand bestehender Strukturen und Anpassungen an effizientere Abläufe. Dem entgegen steht die häufig enge finanzielle Budgetplanung im Gesundheitswesen. Unterstützt durch öffentliche Fördergelder lassen sich dennoch viele Projekte realisieren. Wichtig dabei sind korrekte Antragsstellung und Abwicklung, damit Fördergelder entsprechend genutzt werden können.

Unsere Experten aus dem Bereich öffentliche Projektförderung unterstützen Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung bereits in der Planungsphase Ihrer Investitionsvorhaben.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes werden jedem berechtigten Krankenhaus in Deutschland Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond in Aussicht gestellt.

Das Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bildet gemeinsam mit dem Krankenhauszukunftsfond eine der wichtigsten Grundlagen, auf der die Digitalisierungsprozesse in Krankenhäusern staatlich gefördert vorangetrieben werden sollen. Und dies eingegrenzt in einen zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen effiziente digitale Workflows, vollautomatische Unterstüzungssysteme und digitale medizinische Dokumentationen etc. umgesetzt werden müssen.

Ein Ziel des Gesetzes soll sein, sämtliche Patientendaten, Medikationspläne oder Notfallinformationen einheitlich zu digitalisieren und kompatibel zur Telematikinfrastuktur zu gestalten.

Die Situation an den Krankenhäusern sieht jedoch zum Teil so aus, dass noch nicht einmal Daten einer Station krankenhausweit zur Verfügng stehen. Hier einheitliche Datenverfügbarkeit innerhalb des Krankenhauses und der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen können durch Mittel des Krankenhauszukunftsfonds gefördert werden.

Im Förderungsverfahren tritt der Krankenhausträger als Antragsteller auf und beantragt die Fördermittel beim Bundesland.

Unsere Erfahrung

Als berechtigter IT-Dienstleister für den Krankenhauszukunftsfond begleitet Sie die ITSM Health Care GmbH von Anfang an. Das heißt, von der Vorbereitung und Durchführung der Beantragung bis zur Umsetzung und dem erfolgreichen Abschluss Ihrer förderwürdigen Projekte.

Kurze Antragsfristen

Bereits bis zum 30.06.2021 (abhängig vom jeweiligen Bundesland) müssen die hierfür ausgewählten Projekte beantragt sein, um eine Förderung zu erhalten. Der Projektabschluss muss bis zum 31.12.2024 erfolgen, da sonst geleistete Födermittel verfallen.

Wir beraten und begleiten Sie rundum

Beantragungsberatung:

  • Unterstützung bei der Rechtfertigung notwendiger Investitionen innerhalb der Fördermitteltatbestände
  • Nachweismanagement nach §21 Abs. 5 Satz 1, Klassifizierung der Vorhaben zur Förderwürdigkeit
  • Berücksichtigung der Verpflichtung zur IT-Sicherheit von min. 15% des Projektvolumens

Beantragung:

  • Projektassesment: Eruierung der in Frage kommenden Projekte
  • Einordnung in die jeweiligen Fördertatbestände
  • GAP-Analyse: Abgleich „Muss“-Kriterien nach KHZG und Wunsch-Kriterien des Hauses
  • Priorisierung der Förderprojekte nach Kosten-Nutzen-Rechnung und  Umsetzbarkeit (Abschätzung freier Personalressourcen für die Umsetzung, Abschätzung notwendiger Personaleinsatz pro Förderprojekt)
  • Erstellung von Projektplänen bzw. Projektskizzen für mehrere Digitalisierungsprojekte (für den Kostenträger zur Beantragung)
  • Erstellung der Bedarfsmeldungen (für den Kostenträger zur Beantragung)
  • Bestätigung- und Nachweiserstellung nach §22 und §25 KHSFV (entsprechende Absätze für berechtigte IT-Dienstleister)

Projektumsetzung:

  • Bewertung der in Frage kommenden Lieferanten und Produkte
  • Unterstützung bei der Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften
  • Investitionsberatung
  • Projektplanung und Projektleitung sowohl für die Gesamtplanung, als auch für die jeweiligen Förderprojekte
  • Projektcontrolling und- monitoring
  • verbindliche Umsetzung der Projekte innerhalb des vorgeschriebenen Förderungszeitraumes durch Projektmanagement

Sprechen Sie jetzt mit unserem Experten

Wir unterstützen Sie und Ihr Team darin, Ihre Digitalisierungsprozesse rechtzeitig und mit Hilfe der entsprechenden Fördermittel reibungslos und effizient zu realisieren.

Christian Grösser

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