Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes werden jedem berechtigten Krankenhaus in Deutschland Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond in Aussicht gestellt.
Das Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bildet gemeinsam mit dem Krankenhauszukunftsfond eine der wichtigsten Grundlagen, auf der die Digitalisierungsprozesse in Krankenhäusern staatlich gefördert vorangetrieben werden sollen. Und dies eingegrenzt in einen zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen effiziente digitale Workflows, vollautomatische Unterstüzungssysteme und digitale medizinische Dokumentationen etc. umgesetzt werden müssen.
Ein Ziel des Gesetzes soll sein, sämtliche Patientendaten, Medikationspläne oder Notfallinformationen einheitlich zu digitalisieren und kompatibel zur Telematikinfrastuktur zu gestalten.
Die Situation an den Krankenhäusern sieht jedoch zum Teil so aus, dass noch nicht einmal Daten einer Station krankenhausweit zur Verfügng stehen. Hier einheitliche Datenverfügbarkeit innerhalb des Krankenhauses und der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen können durch Mittel des Krankenhauszukunftsfonds gefördert werden.
Im Förderungsverfahren tritt der Krankenhausträger als Antragsteller auf und beantragt die Fördermittel beim Bundesland.