Kosten die nach KHZG gefördert werden

Über die Förderung von Vorhaben wird von den Landesbehörden entschieden. Das Bundesamt für soziale Sicherung überprüft die Anträge und ist für die Zuweisung der Fördermittel zuständig.

Investiv

  • die Beschaffung,
  • Entwicklung,
  • Errichtung oder
  • Erweiterung
  • sowie den initialen Betrieb

Betriebskosten

  • Subscription-Modellen
  • z. B.Pay-per-use
  • Platform-as-a-Service
  • Softwarelizenzen- und Wartungskosten – jeweils über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren

Personelle Maßnahmen

  • anteilige Personalkosten (direkter Zusammenhang notwendig)
  • Personelle Maßnahmen wie Schulungen

Räumliche Maßnahmen

Beschaffung von Nachweisen

  • Kosten für beauftragte, berechtigte IT-Dienstleister, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Förderrichtlinien des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) ausweisen (Nachweise erfolgen gemäß § 22 Absatz 2 Nr. 4 KHSFV mittels Bestätigung)

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Christian Zacharias